Schritt für Schritt zur Geburtsurkunde
Schritt für Schritt zur Geburtsurkunde
1
Anzeige der Geburt
Bei Geburt im Krankenhaus wird die Anzeige der Geburt elektronisch an das für den Geburtsort zuständige Standesamt bzw. Verbandsbüro übermittelt. Bei einer Hausgeburt wird die Anzeige der Geburt von der Hebamme ausgestellt.
2
Zuständiges Standesamt
3
Notwendige Dokumente
*Bei in fremder Sprache abgefassten Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich. Eventuell bedarf es auch einer Beglaubigung von ausländischen Urkunden (Apostille oder diplomatische Beglaubigung)
4
Wahl des Vornamens
Bei der Wahl der Vornamen sollten Sie bedenken, dass
- die gewählten Vornamen als Vornamen gebräuchlich sein müssen,
- dem Wohl des Kindes nicht abträglich sein dürfen und
- der erste Vorname dem Geschlecht des Kindes entsprechen muss.
- Beim unehelichen Kind ist die Mutter, beim ehelichen Kind sind beide Elternteile zur Vornamensgebung berechtigt.
5
Wahl des Familiennamens
6
Termin zur Abholung der
Geburtsurkunde vereinbaren
Geburtsurkunden für das Kind können Sie zu den jeweiligen Parteienverkehrszeiten des Verbandsbüros abholen:
Montag – Donnerstag: 8.00 – 14.00 Uhr
Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr
Seit Anfang 2008 fallen bei der Erstausstellung der Geburtsurkunde für Neugeborene keine Gebühren an. Dies gilt bis zum 2. Geburtstag.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für die Abholung der Urkunden!